Haus

Energieausweis abgelaufen?

„Gültig bis…“ steht auf jedem Energieausweis. Wer zu den ersten gehörte, der sich 2008 um diesen Nachweis gekümmert hat, wird es schon bemerkt haben. Dieses Jahr läuft er ab.

Braucht es einen neuen Energieausweis, wenn der alte abgelaufen ist?

Den Energieausweis gibt es nun schon zehn Jahre. 2008 wurden die ersten ausgestellt, allerdings nur für Häuser, die vor 1966 gebaut wurden. Da die Ausweise eine Laufzeit von zehn Jahren haben, laufen sie jetzt ab. Muss ein neuer her?

Der Energieausweis ist nicht für alle Hauseigentümer verpflichtend. Brauchen tut ihn jeder Vermieter, weil er immer bei Mieterwechsel vorgelegt werden muss. Auch bei einem Besitzerwechsel, also einem Hausverkauf, ist ein aktuell gültiger Energienachweis erforderlich.

Wer den Energieausweis Interessenten nicht vorlegt, riskiert ein Bußgeld bis zu 15.000€. Ansprechpartner und Bezugsstellen sind je nach Bundesland unterschiedlich und müssen bei der zuständigen Gemeinde er fragt werden. Meist ist es die Bauaufsichtsbehörde.

Verbrauchsausweis- oder Bedarfausweis?

Grob betrachtet gibt es zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Der Bedarfsausweis ist für viele Bauherren die erste Wahl. Er berechnet Anhand des Referenzklima Potsdams den Energiebedarf. Berücksichtigt werden dabei Zustand des Gebäudes bzw. all das, was klimarelevant ist. Dazu gehören Gebäudehülle mit eventuellen Dämmmaßnahmen, Fenster, Türen, Heizung u.a.

Der Verbrauchsausweis bezieht sich dagegen auf den Verbrauch der letzten drei Jahre. Er kann deswegen etwas von der Norm abweichen, wenn die Bewohner innerhalb dieser Zeit sehr verschwenderisch mit den Energieressourcen umgegegangen sind.

Welcher Energieausweis es letztendlich wird, entscheidet der Hauseigentümer. Eine Beratung kann bei dieser Entscheidung helfen. Lediglich alte Gebäude, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt und die seitdem nicht energetisch saniert wurden und somit nicht die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung erfüllen, bekommen verpflichtend den Bedarfsausweis.

Auch Neubauten bekommen nur den Bedarfsausweis, weil hier noch keine Verbrauchsdaten der vorherigen Jahre vorliegen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert